Balkonkraftwerk anmelden bei RheinNetz (ehem. Rheinische NETZGesellschaft, RNG)
RheinNetz GmbH: Köln und Umgebung, etwa von Dinslaken bis Bornheim und von Erftstadt bis Reichshof. Gehört zu RheinEnergie.
Angaben des Netzbetreibers geprüft am 6. November 2026
Check mit RheinNetz (ehem. Rheinische NETZGesellschaft, RNG) starten
Was RheinNetz (ehem. Rheinische NETZGesellschaft, RNG) dazu sagt
- Nur MaStR-Registrierung, keine Meldung beim Verteilnetzbetreiber mehr
- Analoger Drehscheibenzähler seit Mai 2024 vorübergehend erlaubt; Tausch gegen digitalen Zähler durch Messstellenbetreiber
- Speicher erlaubt; kein spezieller Kontakt genannt
Zähler: Ferraris-Zähler übergangsweise erlaubt, später Tausch auf digitalen Zähler.
Zusammenfassung in eigenen Worten. Maßgeblich ist die Seite von RheinNetz (ehem. Rheinische NETZGesellschaft, RNG).
Was rechtlich gilt
- Grenzen: bis 800 VA Wechselrichter (höchster einstellbarer Wert) und 2.000 Wp Module, alle Geräte am selben Zähler zusammen.
- Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken. RheinNetz (ehem. Rheinische NETZGesellschaft, RNG) wird darüber informiert.
- Zähler: Der vorhandene Zähler darf bis zum Tausch bleiben (für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 laufen). Den Tausch organisiert der Messstellenbetreiber, ein digitaler Zähler darf höchstens 25 € im Jahr kosten.
- Speicher: zusätzlich beim Netzbetreiber melden (Formular F.1.2), solange die Regeln für Speicher nicht vereinfacht sind.
Quellen: § 8 EEG (Anschluss, Steckersolargeräte Abs. 5a) · § 10a EEG (Messstellenbetrieb) · Verbraucherzentrale: Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 21.10.2026)
Was ein Balkonkraftwerk in Nordrhein-Westfalen bringt
| Ausrichtung | 800 Wp: Strom/Jahr | 1.800 Wp: Strom/Jahr | 800 Wp: gespart | 1.800 Wp: gespart |
|---|---|---|---|---|
| Süd, senkrecht am Geländer | 560 kWh | 1.200 kWh | 125 € | 170 € |
| Süd, 30° aufgeständert | 790 kWh | 1.520 kWh | 150 € | 190 € |
| Ost/West, 30° geteilt | 620 kWh | 1.350 kWh | 150 € | 190 € |
| West, senkrecht | 380 kWh | 850 kWh | 105 € | 165 € |
Nordrhein-Westfalen, 800-VA-Wechselrichter, Haushalt mit 2.500 kWh im Jahr, Strompreis 37,3 ct/kWh, ohne Speicher und ohne Verschattung. So rechnen wir.
Häufige Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk bei RheinNetz (ehem. Rheinische NETZGesellschaft, RNG) anmelden?
Ohne Speicher nicht. Bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. RheinNetz (ehem. Rheinische NETZGesellschaft, RNG) erfährt darüber von deinem Gerät. Eine zusätzliche Meldung kann der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 5a EEG nicht verlangen.
Was ist mit einem Speicher im Netz von RheinNetz (ehem. Rheinische NETZGesellschaft, RNG)?
Den Speicher trägst du im Marktstammdatenregister mit ein. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist derzeit zusätzlich eine Meldung beim Netzbetreiber nötig, vereinfacht mit Formular F.1.2 nach VDE-AR-N 4105, solange Erzeugung und Speicher zusammen höchstens 800 VA abgeben.
Welchen Netzbetreiber wähle ich im Marktstammdatenregister?
Den, an dessen Netz dein Hausanschluss hängt. Er steht auf der Stromrechnung (oft unter „Netzbetreiber“ oder bei den Netzentgelten) und ist nicht dasselbe wie dein Stromanbieter.