Balkonkraftwerk anmelden bei Westnetz
Westnetz GmbH: Verteilnetzbetreiber der Westenergie-Gruppe in NRW und Rheinland-Pfalz sowie in Teilen Niedersachsens und Hessens. Gehört zu Westenergie.
Angaben des Netzbetreibers geprüft am 6. November 2026
Was Westnetz dazu sagt
- Steckerfertige Anlagen bis 800 VA / 2 kWp seit 16.05.2024 nur noch im Marktstammdatenregister anmelden
- Kein eigenes Westnetz-Formular für diese Geräte genannt
- Zu Zählertausch und Speicher keine Angaben auf der Seite
Zusammenfassung in eigenen Worten. Maßgeblich ist die Seite von Westnetz.
Was rechtlich gilt
- Grenzen: bis 800 VA Wechselrichter (höchster einstellbarer Wert) und 2.000 Wp Module, alle Geräte am selben Zähler zusammen.
- Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken. Westnetz wird darüber informiert.
- Zähler: Der vorhandene Zähler darf bis zum Tausch bleiben (für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 laufen). Den Tausch organisiert der Messstellenbetreiber, ein digitaler Zähler darf höchstens 25 € im Jahr kosten.
- Speicher: zusätzlich beim Netzbetreiber melden (Formular F.1.2), solange die Regeln für Speicher nicht vereinfacht sind.
Quellen: § 8 EEG (Anschluss, Steckersolargeräte Abs. 5a) · § 10a EEG (Messstellenbetrieb) · Verbraucherzentrale: Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 21.10.2026)
Was ein Balkonkraftwerk in Nordrhein-Westfalen bringt
| Ausrichtung | 800 Wp: Strom/Jahr | 1.800 Wp: Strom/Jahr | 800 Wp: gespart | 1.800 Wp: gespart |
|---|---|---|---|---|
| Süd, senkrecht am Geländer | 560 kWh | 1.200 kWh | 125 € | 170 € |
| Süd, 30° aufgeständert | 790 kWh | 1.520 kWh | 150 € | 190 € |
| Ost/West, 30° geteilt | 620 kWh | 1.350 kWh | 150 € | 190 € |
| West, senkrecht | 380 kWh | 850 kWh | 105 € | 165 € |
Nordrhein-Westfalen, 800-VA-Wechselrichter, Haushalt mit 2.500 kWh im Jahr, Strompreis 37,3 ct/kWh, ohne Speicher und ohne Verschattung. So rechnen wir.
Häufige Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk bei Westnetz anmelden?
Ohne Speicher nicht. Bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. Westnetz erfährt darüber von deinem Gerät. Eine zusätzliche Meldung kann der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 5a EEG nicht verlangen.
Was ist mit einem Speicher im Netz von Westnetz?
Den Speicher trägst du im Marktstammdatenregister mit ein. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist derzeit zusätzlich eine Meldung beim Netzbetreiber nötig, vereinfacht mit Formular F.1.2 nach VDE-AR-N 4105, solange Erzeugung und Speicher zusammen höchstens 800 VA abgeben.
Welchen Netzbetreiber wähle ich im Marktstammdatenregister?
Den, an dessen Netz dein Hausanschluss hängt. Er steht auf der Stromrechnung (oft unter „Netzbetreiber“ oder bei den Netzentgelten) und ist nicht dasselbe wie dein Stromanbieter.