Balkon-Bruno

Balkonkraftwerk anmelden bei SWM Infrastruktur

SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG

Angaben des Netzbetreibers geprüft am 6. November 2026

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Was SWM Infrastruktur dazu sagt

  • Steckersolargeräte (800 VA / 2.000 Wp) per Schnellanmeldung im MaStR anmelden; Pflicht
  • Keine eigene Anmeldung beim Netzbetreiber erwähnt
  • Zum Zählertausch keine Angaben

Zusammenfassung in eigenen Worten. Maßgeblich ist die Seite von SWM Infrastruktur.

Was rechtlich gilt

  1. Grenzen: bis 800 VA Wechselrichter (höchster einstellbarer Wert) und 2.000 Wp Module, alle Geräte am selben Zähler zusammen.
  2. Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken. SWM Infrastruktur wird darüber informiert.
  3. Zähler: Der vorhandene Zähler darf bis zum Tausch bleiben (für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 laufen). Den Tausch organisiert der Messstellenbetreiber, ein digitaler Zähler darf höchstens 25 € im Jahr kosten.
  4. Speicher: zusätzlich beim Netzbetreiber melden (Formular F.1.2), solange die Regeln für Speicher nicht vereinfacht sind.

Quellen: § 8 EEG (Anschluss, Steckersolargeräte Abs. 5a) · § 10a EEG (Messstellenbetrieb) · Verbraucherzentrale: Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 21.10.2026)

Was ein Balkonkraftwerk in Bayern bringt

Ausrichtung800 Wp: Strom/Jahr1.800 Wp: Strom/Jahr800 Wp: gespart1.800 Wp: gespart
Süd, senkrecht am Geländer620 kWh1.280 kWh130 €175 €
Süd, 30° aufgeständert870 kWh1.600 kWh155 €195 €
Ost/West, 30° geteilt690 kWh1.450 kWh155 €195 €
West, senkrecht420 kWh920 kWh110 €170 €

Bayern, 800-VA-Wechselrichter, Haushalt mit 2.500 kWh im Jahr, Strompreis 37,3 ct/kWh, ohne Speicher und ohne Verschattung. So rechnen wir.

Mehr zum Ertrag in Bayern

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk bei SWM Infrastruktur anmelden?

Ohne Speicher nicht. Bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. SWM Infrastruktur erfährt darüber von deinem Gerät. Eine zusätzliche Meldung kann der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 5a EEG nicht verlangen.

Was ist mit einem Speicher im Netz von SWM Infrastruktur?

Den Speicher trägst du im Marktstammdatenregister mit ein. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist derzeit zusätzlich eine Meldung beim Netzbetreiber nötig, vereinfacht mit Formular F.1.2 nach VDE-AR-N 4105, solange Erzeugung und Speicher zusammen höchstens 800 VA abgeben.

Welchen Netzbetreiber wähle ich im Marktstammdatenregister?

Den, an dessen Netz dein Hausanschluss hängt. Er steht auf der Stromrechnung (oft unter „Netzbetreiber“ oder bei den Netzentgelten) und ist nicht dasselbe wie dein Stromanbieter.